Im Rahmen der Nachvollziehbarkeit und der Nachprüfbarkeit der Buchführung und Belegablage sieht der Gesetzgeber (BMF) die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und dessen Verfahrensdokumentation vor. Vergleichen Sie hierzu das BMF schreiben vom 28.11.2019 und den gültigen Aktualisierungen.
Ziel ist es, dass die Verfahren bzw. Prozesse in der Buchhaltung einem sachverständigen Dritten, in einer angemessenen Zeit, Prüfbar und Nachvollziehbar sind.
Dies erreichen wir für Sie mit einer digitalen, intuitiven Verfahrensdokumentation.
Wir erstellen mit Ihnen eine Dokumentation, die Sie jederzeit im Zugriff haben und im Laufe der Zeit selbstständig pflegen können.
Durch unsere Nähe zu den einzelnen, datenschutzrelevanten Verfahren in der Buchhaltung und den technisch- und organisatorischen Maßnahmen, sind wir bereits an einem Teil der Verfahrensdokumentation beteiligt. Daher fällt es unseren Beratern leicht, Sie bestmöglich und effizient zu unterstützen.
Gern erstellen wir auch hier Ihnen ein Angebot. Sprechen Sie uns gern an.